Dem Armeechef haut’s den Nuggi raus

Heute Nachmittag hat sich Nef den Medien gestellt und offen gesagt, was er zu sagen hat. Nicht so sein Vorgesetzter Bundesrat Samuel Schmid, der sich immer noch verkriecht.

Vor den Medien bestätigte Armeechef Roland Nef die Meldung, wonach er Geld an seine Ex-Freundin bezahlt hatte. Es stimme, sagte Nef, dass er seiner Ex-Freundin eine «Wiedergutmachungszahlung» geleistet habe. Er hielt aber fest: «Ich bin weder vorbestraft noch wird gegen mich ermittelt.» Über die Höhe der Wiedergutmachung schwieg Nef.
Die Gründe der Anzeige von Seiten seiner Ex-Freundin seien Privatsache. Sie liege im Privatbereich zweier erwachsener Menschen, die eine intensive Liebesphase durchlebt hätten, betonte der Armeechef. Nef gab jedoch zu, dass ihm die Trennung «schwer gefallen» ist. Er sagte: «Ich habe nicht immer besonnen gehandelt.»
Er habe sich mit seiner ehemaligen Lebenspartnerin aber versöhnen können. «Wir haben uns die Hände zur Versöhnung gereicht», sagte Nef wörtlich. Seine ehemalige Partnerin und er «möchten die Sache jetzt ruhen lassen».
Es sei ihm bewusst, dass er als Armeechef eine Person des öffentlichen Interesses sei. Er wolle sich diesen höheren Anforderungen auch stellen. Seine Aufgabe als Armeechef wolle er weiter mit Herzblut, Engagement und Verantwortungsbewusstsein führen, solange er das Vertrauen des Gesamtbundesrats habe.

Und er geht gegen das Lieblingsblatt der Schweizer Parlamentarier vor, den von linken Parteipolitikern allseits geschätzten Blick. Das macht ihn schon fast zum Helden.

In der Schweizer Armee gang und gäbe?

Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates ist mit Bundesrat Schmids Vorgehen bei der Wahl Roland Nefs einverstanden. Der Präsident besagter Kommission vertritt die Ansicht, es sei nicht nötig, die Affäre um die Strafanzeige gegen Armeechef Roland Nef zu untersuchen. Die Medien hätten die Affäre unnötig aufgebauscht.

Auf die Frage: Halten Sie es für möglich, dass die Partnerin für Ihren Rückzieher bezahlt wurde?
erklärt Altherr: Das ist theoretisch denkbar, aber nicht wahrscheinlich.Wahrscheinlich ist viel eher, dass die Folgen der Trennung so gelöst wurden, dass die Frau zufrieden war.

Und auf eine weitere Muss Ihrer Meinung nach auch nicht abgeklärt werden, ob Schmid falsch gehandelt hat?
Auch das ist von mir aus nicht nötig – zumal es zumindest kein krasser Fehler war, dass er den Bundesrat nicht orientierte.

Wenn man das liest, beschleicht einem ein ungutes Gefühl. Was der Präsident der sicherheitspolitischen Kommission sagt, könnte mit Leichtigkeit als „solche Dinge sind im Bundesrat und in der Armee halt gang und gäbe“ interpretiert werden.
Mittlerweile soll sich herausgestellt haben, dass Roland Nef seine Ex-Freundin mit Geld dazu gebracht hat, auf die Klage zu verzichten.
Außerhalb des Bundesrates haben wir Schweizer in Bern die Regierung, die wir verdient respektive gewählt haben. Sollten sich die Stimmberechtigten darauf besinnen, hätten Schmid-Nef zumindest etwas Positives bewirkt.

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Die Ex-Freundin Nefs berichtet

Die ehemalige Partnerin von Roland Nef, dem Armeechef, meldet, ihre Strafanzeige sei nicht wegen häuslicher Gewalt erfolgt. Und der Blick macht daraus, wie könnte es auch anders sein, „Jetzt redet Nefs Ex“ und tut so, als ob sie etwas gesagt habe.

Die Rechtsvertreterin seiner früheren Partnerin habe gestern Abend ein Schreiben an seine Anwälte geschickt, schreibt Nef heute in einer persönlichen Mitteilung. Mit der Zustimmung seiner Ex-Partnerin mache er den dessen Inhalt nun publik.
Er und seine Ex-Partnerin hätten sich nach der Strafanzeige vor der Staatsanwaltschaft gütlich geeinigt und Stillschweigen vereinbart, schreibt Nef weiter. Es sei um eine private Angelegenheit gegangen.

Diese „private Angelegenheit“ hatte eine Strafuntersuchung zur Folge und die kann kaum wegen nichts eingeleitet worden sein. Was sie ausdrücklich erklärt ist, dass sie sich an das Stillschweige-Abkommen mit Nef halten werde. Außerdem fühle sie sich von der Presse belästigt. Hm, dabei ist sie doch an Stalker gewöhnt…
Alles klar, alles logisch, – und für die Katz’.

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Bunderat Schmid hat Murphys Gesetz verinnerlicht

Murphys Gesetz und Bundesrat Samuel Schmid sind scheinbar untrennbar miteinander verbunden. Nachdem Bundesrat Schmid auf Anraten seines Armeechefs Roland Nef entgegen jeglicher Vernunft die Weisung erteilt hat, Wachdienst schiebende Soldaten und Rekruten müssten ihre Waffe durchladen um diesen Dienst zu versehen, haben zwei Soldaten an zwei verschiedenen Ort unbeabsichtigt Schüsse abgegeben. Ein Soldat wurde dabei leicht verletzt. Die Vorfälle beschäftigen jetzt die Militärjustiz. Aber die muss ja etwas zu tun haben, sonst kommt sie sich gar überflüssig vor.

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Offizial-Delikt als private Angelegenheit?

Armee und Politik verfügen scheinbar über eigens für sie geschaffene Gesetze. Während häusliche Gewalt – und Nötigung ist Gewalt – , angezeigt von Normalbürgern, nach Strafgesetzbuch zu Offizial-Delikten werden, was nichts anderes heißt, als dass der Täter/die Täterin von Staates wegen strafverfolgt wird, wird das Offiziel-Delikt zur „privaten Angelegenheit, wenn es sich um den Armeechef Roland Nef handelt.

Wie SOG-Präsident Hans Schatzmann am Montag auf Anfrage der AP sagte, ist man mit der Leistung von Nef als Armeechef durchaus zufrieden. Der Nachfolger von Christophe Keckeis gelte als «führungsstark und entschlusskräftig». Die am Sonntag publik gemachte Geschichte über ein während dessen Ernennungsverfahren noch laufendes, später aber eingestelltes Justizverfahren wegen Nötigung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt betreffe Nef nur als Privatperson; mit seiner Arbeit an der Spitze der Armee habe dies direkt nichts zu tun.

Ein Rambo zu Hause und in der Armee ein braver Soldat. Aha, Murphys Gesetz macht beim Armeechef eine Ausnahme. Das muss man sich merken.