Die Medien und eine Dissertation

Der Autor dieses Artikels hat keine Ahnung vom Verfassen einer Dissertation, sonst würde er nicht solchen gegüllten Quark titeln wie “49 Prozent abgeschrieben”. Redakteure ohne selbstverdiente Doktortitel sollten nicht über Dissertationen berichten – und richten.
Der Freiherr ist nicht über das, was er zitiert – oder was ihm als “abgeschrieben” vorgeworfen wird – hat, gestolpert, sondern über die fehlenden Gänsefüßchen. Eine Dissertation in Jurisprudenz besteht aus mindestens 50 Prozent Zitaten, weil der Doktorand nachweisen muss, dass er nicht ins Leere plaudert, dass seine Thesen gestützt werden.
Andreas Fischer-Lescano, der von Guttenberg “überführt” hat, weiß das sehr genau. Wenn er dem ex-Verteidigungsminister vorwirft, er habe systematisch getäuscht, verschleiert und plagiiert, kann das, muss aber nicht, wahr sein.
Lesen Sie dazu auch “Lynchjustiz in Deutschland”

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Ist ein Jurist ein Wissenschaftler?

Das leidige Theater um ein Plagiat, dessen Verfasser Verteidigungsminister geworden ist, nimmt kein Ende. Jetzt melden sich die Wissenschaftler und rebellieren öffentlich gegen Karl-Theodor zu Guttenberg und dessen Fürsprecher. Aber mal ganz ehrlich: haben Sie das Gefühl, dass Rechtsanwälte Wissenschaftler sind, nur weil sie in ihrer Dissertation die Gänsefüßchen am richtigen Ort gesetzt haben? Haben Rechtsanwälte, so klug, gescheit und schlau sie auch sein mögen, den Rang von Wissenschaftlern? Was ist ihr Tagewerk, außer Paragraphen wälzen, nach Vorentscheiden suchen und das, was sie schließlich finden auf das übertragen, was ihrer Klientel dient? – Nichts ist so unwissenschaftlich wie die tägliche Arbeit von Anwälten.

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