Burka wird zum Präzedenzfall Frankreichs

Der französische Verfassungsgerichtshof hat einen Präzedenzfall geschaffen. Er verweigerte in letzter Instanz einer burkatragenden Marokkanerin die französische Staatsbürgerschaft mit der Argumentation, sie sei wegen dieses Stoffkäfigs “sozial inkompatibel mit französischen Werten”.

Damit floss zum ersten Mal die tatsächlich gelebte, religiöse Praxis in die Beurteilung der Integrationsfähigkeit ein.

Die marokkanische Muslimin Faiza M. war 2000 nach Frankreich eingewandert – einen Stoffkäfig trug sie in Marokko nie. Erst als sie einen französischen Moslem heiratete, legte sie ihn an.

So die Zusammenfassung des Artikels von Stéphanie Le Bars in “le monde”.
Die Burka tragende Marokkanerin wird sich mit dem Urteil des Französischen Verfassungsgerichtshofs kaum abfinden und ihren Fall dem Europäischen Menschenrechtshof vortragen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird dieser das Urteil des Verfassungsgerichts aufheben und Frankreich dazu verknurren, die Burka einzubürgern.

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