Sieg für Maxim Biller und Kiepenheuer & Witsch

Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am Dienstag entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigung von Billers ehemaliger Freundin, die sich in “Esra” wieder erkennen will, nicht gegeben seien. Das bestätigte OLG-Sprecherin Sybille Frey. Eine Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Das Landgericht München I im Febuar der Schadensersatzklage der ehemaligen Freundin des Schriftstellers Maxim Biller statt gegeben. Der Autor und der Verlag Kiepenheuer & Witsch wurden zur Zahlung von 50.000 Euro Schmerzensgeld an die ehemalige Freundin Billers verurteilt. Gegen das Urteil legten Verlag und Autor Berufung ein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 13. Juni die Verbreitung des Romans wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts verboten. Rezensionen zu “Esra”.

Einen Kommentar schreiben