Immer wieder waren Gregor Gysis Bemühungen, den Eindruck seiner Unschuld in Sachen Stasi aufrecht zu halten, von Erfolg gekrönt. Doch das Hamburger Landgericht hat ihm eine Niederlage beschert; es hält für rechtmäßig, dass das ZDF ein Zitat sendete, in dem Gysi schwer belastet wurde.
Das “heute journal” hat folgenden O-Ton von Marianne Birthler, der Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, ausgestrahlt: „In diesem Fall ist wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann.“
„Die Kammer verkennt nicht, dass der geäußerte Verdacht schwerwiegend ist“, heißt es in der Urteilsbegründung vom 30. Juni. Die Berichterstattung, in der auch entlastende Fakten vorgetragen worden seien, stütze sich aber auf „stichhaltige Verdachtsmomente“. Und an dem Vorwurf, Gysi habe wissentlich und willentlich für die Stasi gearbeitet, bestehe „ein berechtigtes öffentliches Interesse“. Sollte sich diese Darstellung als zutreffend erweisen, schreibt die Kammer, würde das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Persönlichkeitsrecht überwiegen.


