Das Oberste Gericht Dänemarks verlangt vom Geheimdienst PET die Veröffentlichung von Beweismaterial über angebliche Mordpläne gegen den Zeichner Kurt Westergaard wegen dessen Mohammed-Karikatur.
Mit einer entsprechenden Auflage verwies das Gericht am Mittwoch das Verfahren über die administrativ verfügte Abschiebehaft von zwei Tunesiern an die erste Instanz zurück.
Die in Dänemark lebenden Männer sitzen seit Februar in Abschiebehaft, weil sie nach Überzeugung des Geheimdienstes die Ermordung des in Arhus lebenden Westergaard geplant hatten.
Westergaards Bild gehörte zu zwölf Mohammed-Karikaturen in der Zeitung „Jyllands-Posten“, deren Veröffentlichung Anfang 2006 zu weltweiten Prosten in der islamischen Welt geführt hatte.
Die Tunesier im Alter von 36 und 26 Jahren weisen die Vorwurf der Mordplanung zurück.
Sie hatten ihre Klagen gegen die unbefristete Abschiebehaft durch zwei Instanzen verloren, ehe jetzt das Oberste Gericht eine neue Behandlung unter geänderten Voraussetzungen anordnete.
Der Geheimdienst PET verweigert die Herausgabe des Belastungsmaterials unter Hinweis auf das dänische Antiterrorgesetz sowie das Ausländergesetz.
Diese Gesetze ermöglichen die Ausweisung von Ausländern auf Basis von geheimem Belastungsmaterial und ohne Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung.
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