Gewiss, Micheline Calmy-Rey hat es nur gut gemeint, als sie den UN-Menschenrechtsrat initiierte. Was sie bis jetzt erzielt hat, kann man getrost als das „das Schlechte des Gutmeinens“ bezeichnen. Der UN-Menschenrechtsrat besteht aus 47 Mitgliedstaaten, darunter 13 afrikanischen und 13 asiatischen Staaten. Eifriger Hüter dieses (UN)rates ist der IOC, die Organisation der Islamischen Konferenz, die aden Anspruch erhebt, die Islamische Welt zu repräsentieren. Darum hat es wohl auch so kommen müssen, dass der UN-Menschenrechtsrat die religiösen Gefühle über die Meinungsfreiheit stellt und jede Kritik an Scharia und Fathwa verbietet.
Die Hauptaufgabe eines UN-Menschenrechtsrates besteht darin, gegen Meinungszensur durch autokratische Regime zu kämpfen. Doch die Mitglieder dieses Rates wissen genau, dass sie gegen ihre Regierungen antreten müssten, wenn sie ihre Aufgabe ernst nehmen würden – und so arbeiten sie den totalitären Regimen, die sie vertreten, lieber in die Hände.
Im März beantragte sie erfolgreich, der Menschenrechtsrat müsse künftig über „Missbrauch der Meinungsfreiheit“ berichten, wenn „rassistische oder religiöse Diskriminierung“ im Spiel sei. Das verstoße „gegen den Geist“ der Aufgaben des Sonderberichterstatters, empörte sich Anfang Juni der in Paris ansässige Welt-Zeitungsverleger-Verband (WAN). Der Rat müsste sich nicht auf den „Missbrauch“, sondern im Gegenteil auf die rapide wachsende Einschränkung der Meinungsfreiheit weltweit konzentrieren.
Doch der UN-Menschenrechtsrat kann mit der Meinungsfreiheit nichts anfangen; er bekämpft sie und wird erst Ruhe geben, wenn sie ausgemerzt ist.
Auch bei den Zusammenkünften des UN-Menschenrechtsrates wird Sprechern künftig das Wort verboten, wenn sie „religiöse Gefühle verletzen“.
Als der britische Historiker David Littman in einer Sitzung am 16.Juni die Steinigung von Frauen und die Verheiratung neunjähriger Mädchen in Ländern verurteilte, wo die Sharia angewendet werde, wurde er zunächst von IOC-Delegierten durch ständige Wortmeldungen zur Geschäftsordnung daran gehindert, seine Erklärung zu verlesen. Anschließend verbot der rumänische Präsident des Rats, Doru Romulus Costea, künftig jegliches Urteil über eine Religion, ein religiöses Gesetz oder ein religiöses Dokument.
Es ist schon seltsam, dass sich die Schweizer Medien nicht das geringste über die Abschaffung der Meinungsfreiheit verlauten lassen und den krassen Missbrauch der im UN-Menschenrechtsrat mit den Menschenrechten betrieben wird, verschweigen.
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