Sterbehilfe ist ein gefährliches Thema – vor allem in Deutschland. Menschen, die an einer unheilbaren Krankheit und unter unsäglichen Schmerzen leiden, ziehen es vor, der unbarmherzigen, kalt berechnenden „Pflege“, welche Staat und Gesellschaft für sie vorgesehen hat, zu entfliehen und den Freitod zu wählen. Der Freitod aber ist verpönt – und Hilfe zum Freitod verboten. Darum hat der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch einen „Tötungsautomaten“ vorgestellt.
Kernstück ist ein handelsübliches Infusionsgerät, in das zwei Spritzen eingesetzt werden. Über ein Kabel ist das Gerät mit einem Knopf verbunden, den der Sterbewillige in die Hand bekommt und selbst drücken muss. Dann fließt zunächst ein Narkosemittel und kurz darauf tödliches Kaliumchlorid in seine Venen. Dies dauere vier Minuten, der Tod trete aber früher ein, sagte Kusch. Der Patient verliere binnen Sekunden das Bewusstsein.
Die benötigten Substanzen und zwei Ärzte stünden bereit. Diese würden vor der Sterbehilfe ein Gutachten erstellen, das verbindlich sei. Rechtlich gesehen leistet Kusch nach eigenen Angaben damit lediglich Beihilfe zum Suizid, und die ist in Deutschland straffrei.
Der „Tötungsautomat“ ist der neuesten Methode der DIGNITAS – Plastiksack über den Kopf ziehen und mit Helium füllen – vorzuziehen.


