(sda)Im Streit um den Bestseller «Tannöd» sieht das Landgericht München I die Plagiatsvorwürfe als nicht gerechtfertigt an. Zu Beginn des Prozesses sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch, die Zivilkammer nehme keine Urheberrechtsverletzungen der Autorin Andrea Maria Schenkel an.
Der Sechsfach-Mord, der Grundlage für den Kriminalroman ist, sei ein belegtes historisches Ereignis. Der Münchner Journalist Peter Leuschner, der zwei Bücher über den Mordfall geschrieben hat, beschuldigt Schenkel, sie habe für «Tannöd» von ihm abgeschrieben. «Tannöd» wurde nach Angaben des Verlages bisher mehr als 550′000 mal verkauft.


